I. Abschluss des Vertrages
Mit dem Antrag bietet der Gast der Appartementhotel Jens Weißflog GmbH & Co KG (im Folgenden kurz: Hotel) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages=Anmeldung des Gastes durch das Hotel, die dann folgende Erstellung des Angebotes und der darauf folgenden schriftlichen, fristgerechten Rückbestätigung dieses Hotelangebotes durch den Gast zustande. Die Rückbestätigung des Gastes muss schriftlich, per Mail oder Fax mit einer zustimmenden Notiz oder Unterschrift erfolgen. Die Frist ist im Angebot angegeben.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und das Hotel verbindlich, wenn rückbestätigt wird. Andernfalls verfällt der Anspruch auf die im Angebot aufgeführten Leistungen nach der Frist.
II. Preise/Bezahlung
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes behält sich das Hotel vor, den vereinbarten Preis um die Differenz anzupassen, wenn zum Zeitpunkt der Angebotserstellung diese Information noch nicht vorlag. In dem Fall erfolgt generell eine separate Benachrichtigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Forderungen des Hotels fällig und zahlbar bei Abreise, bestenfalls in bar oder per EC Karte bzw. den Kreditkarten Visa oder Eurocard. Der Gast verpflichtet sich weiterhin, alle vor Ort gebuchten oder in Anspruch genommenen Leistungen bzw. Auslagen des Hotels zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, dies wird jedoch im Vertrag vereinbart.
Werden in Anspruch genommene Leistungen vom Gast bei der Abreise nicht gezahlt, werden die offenen Forderungen mit den uns rechtlich zustehenden Mitteln eingeholt.
III. Rücktritt
Der Gast kann bis 30 Tage vor der geplanten Anreise kostenfrei zurücktreten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und vom Hotel schriftlich bestätigt wird. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Hotel. Bei einem späteren Rücktritt oder einer Nichtinanspruchnahme ist der Gast verpflichtet, dem Hotel folgende Stornierung- und Bearbeitungsgebühren zu erstatten:
29. – 21. Tag vor der geplanten Anreise 20% des Logispreises
20. – 08. Tag vor der geplanten Anreise 50% des Logispreises
07. – 01. Tag vor der geplanten Anreise 80% des Logispreises
Bei Absage am Tag der geplanten Anreise oder Nichtanreise („no show“) 100% des Logispreises.
Das Hotel hat das Recht, bei Pauschalen den konkreten Schaden in Rechnung zu stellen, dies kann z.B. Restaurantleistungen oder bereits bestellte Leistungen bei Drittanbietern betreffen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden. Wenn eine anderweitige Vergabe des Zimmers möglich ist, obliegt es dem Hotel die Differenz zur Neuvermietung in Rechnung zu stellen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Logispreis zu entrichten. Eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Es wird empfohlen, eine solche Versicherung privat abzuschließen. Sobald Stornierungskosten anfallen, bietet das Hotel dem Gast an, die Buchung innerhalb eines halben Jahres nachzuholen. Es gilt der Preis des neuen Buchungszeitraumes, es kann demnach eine Zuzahlung erforderlich sein, falls der Preis oder die Zimmerkategorie der Nachholebuchung höherwertig ist. Auch niedrigere Preise werden berücksichtigt. Der Stornierungsbetrag wird nach dem ursprünglichen Abreisetag in Rechnung gestellt und das auch nur, wenn eine Weitervermietung nicht möglich war. Wird innerhalb eines halben Jahres die Reise nachgeholt, wird der Rechnungsbetrag jedoch wieder in voller Höhe angerechnet. Bitte dazu die Stornorechnung vorlegen.
IV. Haftung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Gast nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Logispreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkungen und kurzen Verjährungsfristen gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast/Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftete der Gast dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, aber durch einen Dritten verursacht wurden und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Gast nachzuweisen ist. Für Verluste von Schlüsseln (Zimmer, Skidepot) haftet der Gast (Kosten Ersatzfertigung 70 €/Schlüssel).
V. Zimmerbereitstellung. – übergabe und –rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, Juniorsuiten oder Suiten, da das Hotel sich das Recht zum Tausch auch dann vorbehalten muss, wenn in der Bestätigung auf ein bestimmtes Zimmer verwiesen wird.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise hat bitte bis 18.00 Uhr am vereinbarten Tag zu erfolgen, es sei denn, es wird schriftlich eine spätere Anreise mit dem Hotel vereinbart. Andernfalls kann das Hotel das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bitte bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ab 13 Uhr kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 90% des Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VI. Haustiere & Rauchen, Verbot von Cannabis-Gebrauch im gesamten Hotelgelände
Hunde sind in den Zimmern und der Lodge nicht erlaubt. In allen Zimmern ist Rauchverbot für sämtliche Substanzen, Tabak und Cannabis. Dies ist deutlich durch Schilder im Zimmer gekennzeichnet. Wird im Zimmer Rauchgeruch oder ein mitreisender Hund festgestellt, wird eine Grundreinigungsgebühr von 200 € in Rechnung fällig. Die unerlaubte Unterbringung von Hunden bedingt eine sofortige Abreise.
V. Schlussbestimmung
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages-einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Danke, Ihr Jens Weißflog-Team
2024 / Version 3
Jens Weißflog Hotel & Restaurant
Emil-Riedel-Straße 50
09484 Oberwiesenthal
Telefon: +49 (0) 373 48 / 10 0
E-Mail: hotel@jens-weissflog.de
Webseite: www.jens-weissflog.de
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